BGH: Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts
Der BGH hat mit Urteil vom 26.9.2013 - IX ZR 51/13 - entschieden:
Lehnt der Rechtsanwalt aufgrund der von ihm auftragsgemäß vorzunehmenden, inhaltlich zutreffenden Rechtsprüfung die Begründung einer Berufung, die nach Kündigung des Mandats durch den Mandanten von einem anderen Anwalt vorgenommen wird, ab, verliert er nicht seinen Vergütungsanspruch.