BGH: Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters
Mit Beschluss vom 29.5.2008 - IX ZB 303/05 - entschieden, dass die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht festgesetzt wird. Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Vergütung des Insolvenzverwalters festzusetzen. Einem im Verhältnis zum Insolvenzverwalter verminderten Umfang seiner Tätigkeit ist durch Festlegung einer angemessenen Quote der Regelvergütung und/oder durch einen Abschlag Rechnung zu tragen.