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Wirtschaftsrecht
22.02.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt: Verfügungsgrund in Kennzeichenstreitsachen

In einer Kennzeichenstreitsache kann es am Verfügungsgrund fehlen, wenn der Verletzer unter dem beanstandeten Zeichen auf dem Markt und im Internet bereits seit vielen Jahren präsent ist, ohne dass der Kennzeicheninhaber hiervon Kenntnis erlangt hat, und wenn der Kennzeicheninhaber auch vor der Stellung des Eilantrags auf die Verletzungshandlung nicht infolge einer Begegnung am Markt, sondern zufällig gestoßen ist (Fortführung der Senatsrechtsprechung).
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 2.1.2013 – 6 W 130/12

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