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Wirtschaftsrecht
09.04.2009
Wirtschaftsrecht
BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen FMStG nicht angenommen

Mit Beschluss vom 26.3.2009 – 1 BvR 119/09 – hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde eines Aktionärs einer deutschen Großbank gegen das Finanzmarktstabilisierungsgesetz nicht zur Entscheidung angenommen. Einer Pressemitteilung des Unternehmens zufolge beabsichtigt der Finanzmarktstabilisierungsfonds, der betreffenden Bank 10 Mrd. Euro Eigenkapital durch die Ausgabe und Übernahme von Stammaktien sowie im Wege einer stillen Einlage zur Verfügung zu stellen. Der Aktionär hatte eine Verletzung seines Grundrechts auf Aktieneigentum beanstandet. Insbesondere wendet er sich gegen eine teilweise Entmachtung der Hauptversammlung. Die Verfassungsrichter verwiesen den Beschwerdeführer unter Nennung ihm zur Verfügung stehender Klagemöglichkeiten auf den fachgerichtlichen Rechtszug. Eine Vorabentscheidung sahen die Richter ohne vorherige Klärung der tatsächlichen und rechtlichen Fragen bei der Auslegung und Anwendung der in Rede stehenden Normen im Lichte des Art. 14 Abs. 1 GG wie auch des Rechts der Europäischen Gemeinschaften nicht angezeigt. (Quelle: PM BVerfG vom 3.4.2009)

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