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Wirtschaftsrecht
22.07.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Verfahrensunterbrechung bei Wechsel der Prozessführungsbefugnis in Insolvenzeröffnungsverfahren

Wird dem Schuldner im Eröffnungsverfahren hinsichtlich der von ihm geführten Aktiv- und Passivprozesse ein Verfügungsverbot auferlegt und der vorläufige Verwalter ermächtigt, Aktiv- und Passivprozesse des Schuldners zu führen, so werden die rechtshängigen Verfahren unterbrochen.

BGH, Versäumnisurteil vom 16.5.2013 - IX ZR 332/12

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