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Wirtschaftsrecht
20.11.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Verfahren mit geringem Streitwert sollen gestärkt werden stärken

Mit ihrem Vorschlag vom 19.11.2013 will die EU-Kommission die Stellung von Verbrauchern und Unternehmen bei der Beilegung von grenzübergreifenden Streitigkeiten mit geringem Streitwert stärken. Künftig sollen im Rahmen dieses Verfahrens Forderungen von bis zu 10000 Euro eingebracht werden können. Derzeit liegt der Schwellenwert bei 2000 Euro. Daneben sollen Gerichtgebühren gedeckelt und Formulare in Papierform reduziert werden.


Dazu erklärte Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz: „Gerade in Zeiten, in denen die Europäische Union großen wirtschaftlichen Herausforderungen ausgesetzt ist, ist die Verbesserung der Effizienz der Justiz innerhalb der EU entscheidend für die Wiederherstellung des Wachstums und die Förderung des Handels. Heute tun wir etwas für die Vereinfachung des Verfahrens zur Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert in unserem Binnenmarkt. Verbraucher und KMU sollen sich wie zu Hause fühlen, wenn sie grenzübergreifend einkaufen."


Das Europäische Verfahren zur einfachen Beilegung von geringfügigen Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen gibt es bereits seit 2007. Der neue Vorschlag enthält praktische Änderungen zum bestehenden Ablauf. Von der Anhebung des Schwellenwerts zum Einbringen einer geringfügigen Forderung von 2.000 Euro auf 10.000 Euro werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren, da das Verfahren dann auf 50 Prozent der Unternehmensforderungen anwendbar sein wird (gegenüber derzeit 20 Prozent). Auch die Verbraucher profitieren, da ca. ein Fünftel ihrer Forderungen 2.000 Euro übersteigt.


(PM EU-Kommission vom 19.11.2013)

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