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Wirtschaftsrecht
14.07.2015
Wirtschaftsrecht
BGH : Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag

Der BGH hat mit Urteil vom 25.6.2015 - III ZR 292/14 – entschieden: a) Die Vereinbarung eines freien Rücktrittsrechts in einem notariellen Kaufvertrag rechtfertigt es nicht, dass der Notar die Beurkundung ohne Einhaltung der Regelfrist von zwei Wochen nach § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG (hier: in der Fassung vom 23.7.2002) vornimmt.

b) Nimmt der Notar die Beurkundung trotzdem vor, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Käufer, wenn der Notar die Beurkundung abgelehnt hätte, diese nach Ablauf der Regelfrist genauso wie geschehen hätte vornehmen lassen.

 

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