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Wirtschaftsrecht
05.02.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Celle: Vereinbarung einer Vertragsstrafe in „Schutzvertrag"

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 28.1.2009 - 3 U 186/08 - entschieden: Eine Vertragsstrafe, die in einem bei Überlassung eines Ponys zu Zuchtzwecken geschlossenen „Schutzvertrag" vereinbart wurde, stellt eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Sinne des § 307 BGB dar und ist darüber hinaus sittenwidrig gemäß § 138 BGB, wenn der Wert des Strafversprechens den Wert des Ponys um das 20fache übersteigt.

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