Bundestag: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 3.12.2015 auf Initiative des BMJV das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz beschlossen. Verbraucher werden künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmer können durch ihre Teilnahme an Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben. Zugleich differenzieren wir die Möglichkeiten zur Lösung von Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche weiter aus: ein Beitrag zu einer differenzierten Streitkultur und zur Stärkung alternativer Konfliktlösung."
Die Regelungen im Überblick:
- Künftig wird es ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben, die den Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Jeder Verbraucher kann bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen künftig eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.
- Die Streitmittler, die für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle verantwortlich sind, müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.
Die Anerkennungsbehörden werden auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen achten.
(PM BMJV vom 4.12.2015)