BGH: Verbraucherschutz für Freiberufler
Mit Urteil vom 30.9.2009 - VIII ZR 7/09 - hat der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass eine natürliche Person, die sowohl als Verbraucher (§ 13 BGB) als auch in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer (§ 14 BGB) am Rechtsverkehr teilnimmt, im konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln lediglich dann nicht als Verbraucher anzusehen ist, wenn dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
(Quelle: PM BGH vom 30.9.2009)