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Wirtschaftsrecht
21.05.2008
Wirtschaftsrecht
Die UWG-Novelle: Verbraucherschutz durch Rechtsvereinheitlichung

Das Bundeskabinett hat am 21.5.2008 Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Das Gesetz gibt den Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Rechtssicherheit, u.a. wird es eine „Schwarze Liste" von unlauteren Geschäftspraktiken geben. Die Novelle setzt die EU-Richtlinie 2005/29/EG um und baut das hohe Verbraucherschutzniveau im Wettbewerbsrecht aus, das in Deutschland bereits mit der letzten Reform des UWG im Jahr 2004 geschaffen wurde.

Das UWG wird um einen Anhang mit 30 irreführenden und aggressiven geschäftlichen Handlungen ergänzt, die unter allen Umständen verboten sind (sog. „Schwarze Liste"). Diese „absoluten" Verbote werden dem Verbraucher die Durchsetzung seiner Rechte erleichtern. Die Auflistung führt darüber hinaus zu einer größeren Transparenz. Denn der Verbraucher kann dem Gesetzestext unmittelbar entnehmen, welches Verhalten ihm gegenüber in jedem Fall verboten ist.

(Quelle: PM des BMJ vom 21.5.2008)
Hinweis der Redaktion: Prof. Hoeren gibt in Heft 23 des "Betriebs-Berater" (Erscheinungstermin am 2.6.2008) einen ersten Überblick über die Neuregelungen sowie Tipps zum Umgang in der Praxis  

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