EuGH: Verbraucherschutz - Auflösung des Kreditvertrags bei Nichterfüllung der Lieferantenpflichten
Mit Urteil vom 23.4.2009 - Rs. C-509/07 - hat der EuGH entschieden: Der Verbraucher hat in dem Fall, dass der Lieferant seine Verpflichtungen nicht erfüllt, dass Recht, auf Auflösung des Kreditvertrags und auf Rückzahlung an den Kreditgeber bereits gezahlten Beiträge. Für dieses Recht des Kunden ist es keine notwendige Voraussetzung, dass zwischen Verkäufer und Kreditgeber eine Ausschließlichkeitsbeziehung dergestalt besteht, dass Kredite an Kunden dieses Lieferanten allein von dem betreffenden Kreditgeber bereitgestellt werden.(Quelle: PM EuGH vom 23.4.2009)