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Wirtschaftsrecht
04.04.2016
Wirtschaftsrecht
BMJV: Verbraucherschlichtung zum 1.4.2016 in Kraft getreten

Am 1.4.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten. Damit werden Verbraucher künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmer können durch ihre Teilnahme an Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben.

Die Regelungen im Überblick

Künftig wird es ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben, die den Anforderungen der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten entsprechen. Jeder Verbraucher kann bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen künftig eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen.

Die Streitmittler, die für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle verantwortlich sind, müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen.

Die Anerkennungsbehörden werden auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen achten.

Bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, können sich die Verbraucher in Zukunft an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden.

Die Allgemeine Schlichtungsstelle „Zentrum für Schlichtung e.V.“ hat ihren Sitz in Kehl und ist ab 1.4. erreichbar über www.verbraucher-schlichter.de

(PM BMJV vom 30.3.2016)

 

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