OLG Frankfurt: Verbraucherinformationspflicht bei Werbung mit einem Testergebnis
Bei der Werbung mit dem Testergebnis „gut" der Stiftung Warentest muss auch im Rahmen eines Fernsehspots grundsätzlich der Rang des Qualitätsurteils im Rahmen des Gesamttests deutlich gemacht werden, wenn mehrere Konkurrenzerzeugnisse mit „sehr gut" bewertet worden sind und das Testergebnis des beworbenen Erzeugnisses gerade noch überdurchschnittlich war.
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.10.2012 - 6 U 186/11