BGH: Verbraucher trägt Darlegungslast für Vorformulierung von Vertragsklauseln
Der BGH hat mit Urteil vom 15.4.2008 - X ZR 126/06 - entschieden, dass im Falle von Vertragsklauseln, die zur Verwendung in einem einzelnen Verbrauchervertrag bestimmt sind, der Verbraucher die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die Vertragsklauseln vorformuliert worden sind und er infolge der Vorformulierung keinen Einfluss auf ihren Inhalt nehmen konnte.