EuGH: Verbot aggressiver Praktiken von Gewerbetreibenden
Mit Urteil vom 18.10.2012 - C-428/11 - hat der EuGH entschieden: Aggressive Praktiken von Gewerbetreibenden, mit denen dem Verbraucher der fälschliche Eindruck vermittelt wird, er habe bereits einen Preis gewonnen, obwohl er für dessen Entgegennahme bestimmte Kosten übernehmen muss, sind verboten. Das Verbot solcher Praktiken gilt auch dann, wenn die dem Verbraucher auferlegten Kosten im Verhältnis zum Wert des Preises geringfügig sind oder dem Gewerbetreibenden keinerlei Vorteil bringen
(PM EuGH vom 18.10.2012)