EuGH: Verbindung von Versicherungs- und Darlehensvertrag erfordert transparente Darstellung der Funktionsweise der Versicherung
Ein Versicherungsvertrag muss die Funktionsweise der Versicherung transparent, genau und nachvollziehbar darstellen, damit der Verbraucher die wirtschaftlichen Folgen einschätzen kann. Die Tatsache, dass der Versicherungsvertrag mit gleichzeitig abgeschlossenen Darlehensverträgen verbunden ist, kann bei der Prüfung der Einhaltung des Transparenzerfordernisses der Vertragsklauseln eine Rolle spielen, da davon auszugehen ist, dass der Verbraucher nicht die gleiche Aufmerksamkeit hinsichtlich des Umfangs der abgedeckten Risiken walten lassen wird, wie wenn er den Versicherungsvertrag und die Darlehensverträge getrennt abgeschlossen hätte. Der Gerichtshof stellt daher in seinem Urteil vom 23.4.2015 – Rs. C-96/14 – Van Hove/CNP Assurances SA – fest, dass die Klauseln, die den Hauptgegenstand eines Versicherungsvertrags betreffen, als klar und verständlich abgefasst angesehen werden können, wenn sie für den Verbraucher nicht nur grammatikalisch nachvollziehbar sind, sondern auch die konkrete Funktionsweise der Versicherung unter Berücksichtigung des Vertragswerks, zu dem sie gehören, transparent darstellen, so dass der Verbraucher in der Lage ist, die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien einzuschätzen. Andernfalls kann sich das nationale Gericht mit der etwaigen Missbräuchlichkeit der betreffenden Klausel befassen.
(PM EuGH vom 23.4.2015)