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Wirtschaftsrecht
17.10.2008
Wirtschaftsrecht
: Verbesserung der EU-Einlagensicherung

Die EU-Kommission hat am 15.10.2008 Änderungsvorschl äge für die EU-Einlagensicherung vorgelegt. Ziel der neuen Vorschriften ist es, den Schutz der Einleger zu verbessern und ihr Vertrauen in das finanzielle Sicherheitsnetz zu erhalten. Die Mindestdeckungssumme für Spareinlagen soll innerhalb eines Jahres von 20.000 auf 100.000 Euro angehoben und in der Zwischenzeit zunächst auf 50.000 Euro aufgestockt werden. Den Mitgliedstaaten ist es freigestellt, eine höhere Deckungssumme festzulegen. Zudem wird die Entschädigungsfrist bei Bankenpleiten von derzeit drei Monaten auf drei Tage verkürzt. (Quelle: PM EU-Kommission vom 15.10.2008)

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