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Wirtschaftsrecht
01.11.2010
Wirtschaftsrecht
BMJ: Verbesserter Schutz beim Timesharing-Urlaub

Mit dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz über Timesharing-Urlaube soll der Verbraucherschutz bei so genannten Teilzeit-Wohnrechten verbessert werden Verbesserte Informationspflichten sollen für mehr Transparenz sorgen, damit Urlauber eine verlässliche Entscheidungsgrundlage haben. Der Schutz wird auf neue Vertragsformen ausgedehnt, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern und neue Urlaubsmodelle zu erfassen, etwa Reise-Rabatt-Clubs. Teilzeit-Wohnrechteverträge sind schon ab einem Jahr Laufzeit erfasst. Bei allen diesen Verträgen steht dem Verbraucher in Zukunft ein Widerrufsrecht zu. Dabei können innerhalb der Widerrufsfrist keine Anzahlungen verlangt werden. Bei Widerruf entstehen dem Verbraucher keine Kosten mehr. Die Reform nützt auch den Unternehmen, weil grenzüberschreitende Geschäfte erleichtert werden.

(PM BMJ vom 30.10.2010)

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