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Wirtschaftsrecht
24.11.2010
Wirtschaftsrecht
BMJ: Verbesserter Rechtsschutz im Zivilprozess

Mit dem am 24.11.2010 vorgestellten Gesetzentwurf zur Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare Zurückweisungsbeschlüsse von Berufungsgerichten soll der Rechtsschutz im Zivilprozess ausgebaut werden. Der Rechtsschutz - so Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger - darf nicht davon abhängen, ob ein Zivilgericht die Berufung durch Urteil oder Beschluss zurückweist. Auch darf über die Qualität des Rechtsschutzes nicht der Gerichtsort entscheiden. Regional wird sehr unterschiedlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Berufung durch unanfechtbaren Beschluss zurückzuweisen. Der Gesetzentwurf sorgt für einheitlichen Rechtsschutz in ganz Deutschland. Die mündliche Verhandlung ist zentraler Bestandteil des Zivilprozesses. Bei der Zurückweisung einer Berufung durch einstimmigen Beschluss entfällt die mündliche Verhandlung. Die Neuregelung stellt sicher, dass nur dann durch Beschluss entschieden wird, wenn die mündliche Verhandlung wirklich entbehrlich ist.

(PM BMJ vom 24.11.2010)

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