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Wirtschaftsrecht
24.04.2015
Wirtschaftsrecht
Bundestag : Verantwortung von Unternehmen

 

Die Frage, ob Regeln zur Unternehmensverantwortung verbindlich festgeschrieben werden oder aber auf Freiwilligkeit beruhen sollen, ist unter Experten umstritten. In einer Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ging es am 22.4.2015 um Transparenz und Offenlegungspflichten entlang globaler Lieferketten und auch um Haftungsfragen sowie Klage- und Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen, denen - wenn auch vermittelt über eine womöglich lange Zuliefererkette - die Verletzung von Menschenrechten bei den Produktionsbedingungen vorgeworfen wird. Ein Teil der Sachverständigen sah das Problem, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen womöglich gar nicht in der Lage seien, sich für die in ihren Produkten enthaltenen Stoffe oder Bauteile bis zum letzten Glied der Wertschöpfungskette zu verbürgen. Demgegenüber wies der andere Teil der Experten darauf hin, dass freiwillige Selbstverpflichtungen bisher kaum oder gar nicht dazu beigetragen hätten, Katastrophen wie den Einsturz der Textilfabrik „Rana Plaza“ in Bangladesch im Jahre 2013 mit mehr als tausend Toten zu verhindern.

 

(hib-Meldung vom 22.4.2015)

 

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