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Wirtschaftsrecht
05.06.2008
Wirtschaftsrecht
LG München I: Veräußerung wertvoller Vermögensgegenstände vor dem Squeeze out-Beschluss

Mit Beschluss vom 24.4.2008 -  5 HK O 23244/07 - hat das LG München I entschieden: Hat eine Gesellschaft vor dem Squeeze out-Beschluss wertvolle Vermögensgegenstände veräußert, so begründet dies auch dann keinen Rechtsmissbrauch beim Squeeze out, wenn die Veräußerung zu einem deutlich zu niedrigen Kaufpreis erfolgt sein sollte, weil es dadurch zu keinem Rechtsverlust der Aktionäre kommt. Der Verlust der Aktionärsstellung führt nicht zum Verlust der Möglichkeit, bereits rechtshängige Ansprüche aus §§ 317, 318, 309 Abs. 4 AktG weiterhin geltend zu machen. Ein derartiger Schadensersatzanspruch ist im Falle seines Bestehens auch in einem Spruchverfahren zu berücksichtigen.

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