R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
28.12.2017
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : VW-Abgasskandal – Reparaturen sollen zügig durchgeführt werden

Die EU-Kommission und die europäischen Verbraucherschutzbehörden haben am 19.12.2017 Volkswagen erneut dazu aufgefordert, schnellstmöglich alle vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge zu reparieren. „Volkswagen hat seine Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt und muss viel mehr für die europäischen Verbraucher tun“, so EU-Justiz- und Verbraucherkommissarin Věra Jourová. „Wir müssen nun die richtigen Lehren aus dem Volkswagen-Fall ziehen und die Handhabe der Verbraucher und die Durchsetzung von EU-Recht stärken. Und wir werden neue Wege für Verbrauchergruppen vorschlagen, um ihre Interessen effektiver zu verteidigen, insbesondere großen Unternehmen gegenüber. Diese Vorschläge werden im neuen Rahmen für Verbraucher enthalten sein, den ich im Frühjahr 2018 vorlegen will.“

Bisher wurden rund 73 % der betroffenen Fahrzeuge repariert. Die Verbraucherbehörden forderten von Volkswagen außerdem mehr Einsatz bei der Bearbeitung der Reklamationen vor und nach der Reparatur sowie die Bereitstellung von genauen Informationen über die Reparaturen für alle betroffenen Verbraucher.

(Meldung EU-Kommission vom 19.12.2017)

stats