BGH: Unzumutbarkeit einer (weiteren) Nacherfüllung bei sog. „Montagsauto"
Mit Urteil vom 23.1.2013 - VIII ZR 140/12 - hat der BGH entschieden: Die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem gehäuften Auftreten von Mängeln ein sogenanntes "Montagsauto" vorliegt, bei dem eine (weitere) Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist, unterliegt der wertenden Betrachtung durch den Tatrichter.