KG Berlin: Unzulässigkeit des Freigabeantrags einer GmbH
Mit Beschluss vom 23.6.2011 - 23 AktG 1/11 - hat das KG Berlin entschieden: Der Antrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf Freigabe der Eintragung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung (über eine Herabsetzung und Erhöhung des Stammkapitals) ist unzulässig. § 246 a AktG findet auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung keine analoge Anwendung.