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Wirtschaftsrecht
16.10.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Unzulässigkeit der von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanzierten Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands

Der BGH hat mit Urteil vom 13.9.2018 - I ZR 26/17 – entschieden: Die Gewinnabschöpfungsklage eines Verbraucherverbands, die von einem gewerblichen Prozessfinanzierer finanziert wird, dem eine Vergütung in Form eines Anteils am abgeschöpften Gewinn zugesagt wird, widerspricht dem Verbot unzulässiger Rechtsausübung aus § 242 BGB und ist unzulässig.

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