BGH : Unzulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen – Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche
Der BGH hat mit Urteil vom 4.7.2017 – XI ZR 562/15 – entschieden: a) Die in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für den Abschluss von Kreditverträgen mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel
"Bearbeitungsentgelt für Vertragsschluss … EUR 10.000 €"
unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
b) Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB für Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte begann auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern nach § 488 BGB mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen (Fortführung von Senatsurteil vom 28. Oktober 2014 –XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 Rn. 44 ff.).