OLG Naumburg: Unzulässiger Ausschluss eines Gesellschafters von der Mitwirkung an der Liquidation einer GbR
Mit Urteil vom 1.3.2012 – 9 U 151/11 – hat das OLG Naumburg entschieden: Es ist nicht zulässig, durch Mehrheitsbeschluss einen Gesellschafter entgegen § 730 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BGB von der Mitwirkung an der Liquidation einer GbR auszuschließen.