R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
06.06.2012
Wirtschaftsrecht
OLG München: Unzulässiger Antrag auf Bestimmung von Ausgleich und Abfindung nach Eintragung eines Squeeze-Out

Mit Beschluss vom 24.5.2012 – 31 Wx 1553/11 – hat das OLG München entschieden: Nach Eintragung der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ist ein Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs und der Abfindung aus einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag unzulässig. Die Verwerfung eines unzulässigen Antrags muss nicht bekannt gemacht werden. Eindeutig unzulässige Anträge im Spruchverfahren können die Verpflichtung der Antragsteller nach sich ziehen, die Gerichtskosten zu tragen.

stats