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Wirtschaftsrecht
02.12.2015
Wirtschaftsrecht
BGH : Unzulässige Haftungsbeschränkung bei genereller Verkürzung der Verjährungsfrist in Haftungsklausel eines Emissionsprospekts

Der BGH hat mit Urteil vom 22.9. 2015 - II ZR 340/14 – entschieden: a) Die generelle Verkürzung der Verjährungsfrist in einer die Haftung regelnden Klausel in einem formularmäßigen Emissionsprospekt stellt eine gemäß § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB unzulässige Haftungsbeschränkung dar,weil sie die Haftung auch für grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen mittelbar erleichtert.

b) Der Zusatz "soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (…) entgegenstehen" führt nicht zur Wirksamkeit der verjährungsverkürzenden Klausel, weil er seinerseits inhaltlich nicht verständlich ist und ihm im Wesentlichen die Funktion zu-kommt, die AGB-rechtlichen Folgen unwirksamer Klauseln zu umgehen.

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