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Wirtschaftsrecht
04.04.2016
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a. M. : Unzulässige Bearbeitungsgebühr in AGB eines Unternehmerdarlehens

Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 25.2.2016 - 3 U 110/15 - entschieden: Auch einem Unternehmer gegenüber erbringt der Darlehensgeber keine sonstige, rechtliche Leistung, für die er die Bearbeitungsgebühr als gesonderte Vergütung verlangen könnte. Die Zurverfügungstellung der Valuta, die Bearbeitung des Darlehensantrages, die Bonitätsprüfung, die Erfassung der Kundenwünsche und -daten, das Führen der Vertragsgespräche, die Abgabe des Darlehensangebots oder die Beratung des Kunden stellen keine separat vergütungsfähige Sonderleistung dar.

 

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