OLG Nürnberg : Unwirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots wegen unangemessener Benachteiligung auch gegenüber Unternehmern
Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 20.8.2014 – 12 U 2119/13 - entschieden:
1. Ein Aufrechnungsverbot in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das lediglich die Aufrechnung mit unbestrittenen und mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässt, die Aufrechnung mit sonstigen Gegenforderungen indes auch dann verbietet, wenn diese mit der aufgerechneten Hauptforderung synallagmatisch verknüpft sind, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders einer solchen Klausel entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam.
2. Dies gilt auch für eine Klausel, die gegenüber einem Unternehmer verwendet wird.
3. Dies gilt nicht nur im Bereich des Werkvertragsrechts, sondern auch für Werklieferungs- oder Kaufverträge (im Anschluss an BGH, Urteil vom 07.04.2011 – VII ZR 209/07, NJW 2011, 1729).