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Wirtschaftsrecht
25.06.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Unwirksamkeit einer von einem Energieversorger in Gaslieferungsverträgen verwendeten Formularklausel

Der BGH hat mit Urteil vom 5.6.2013 - VIII ZR 131/12 - wie folgt entschieden: Die von einem Energieversorger in Gaslieferungsverträgen mit Sonderkunden verwendete Formularklausel:
 „Sämtliche Rechnungsbeträge sind (...) ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder von Jahreszahlern mittels Überweisung zu zahlen" ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie dem wesentlichen Grundgedanken des § 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 EnWG widerspricht.

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