BGH: Unwirksamkeit einer Vorausverfügung
Mit Urteil vom 25.4.2013 - IX ZR 62/12 - hat der BGH entschieden: Nach Ablauf der in § 110 Abs. 1 InsO genannten Frist kann sich die Unwirksamkeit einer Vorausverfügung allein aus den allgemeinen Vorschriften ergeben.