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Wirtschaftsrecht
04.01.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Unwirksamkeit der Klausel über pauschales Mindestentgelt für geduldete Überziehungen in AGB eines Kreditinstituts

Mit Urteil vom 25.10.2016 – XI ZR 9/15 – hat der BGH entschieden: Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts, nach denen für geduldete Überziehungen eines Girokontos Kosten in Höhe von 6,90 € pro Rechnungsabschluss zum Ende eines Kalenderquartals anfallen, soweit die angefallenen Sollzinsen diese Kosten nicht übersteigen, und Sollzinsen in diesem Fall nicht erhoben werden, unterliegen nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und sind im Bankverkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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