BGH : Unwirksamkeit der Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen
Der BGH hat mit Urteil vom 8.11.2016 – XI ZR 552/15 – entschieden: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bausparvertrages enthaltene formularmäßige Klausel
"§ 10 Darlehensgebühr
Mit Beginn der Darlehensauszahlung wird eine Darlehensgebühr in Höhe von 2 % des Bauspardarlehens … fällig und dem Bauspardarlehen zugeschlagen (Darlehensschuld)."
unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wird in einer der kommenden Ausgaben des BB von Edelmann kommentiert.