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Wirtschaftsrecht
10.03.2016
Wirtschaftsrecht
BGH : Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung zukünftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Der BGH hat mit Urteil vom 19.1.2016 – XI ZR 388/14 - entschieden: Die von einem Kreditinstitut bei der Vergabe grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen an Verbraucher, bei denen den Darlehensnehmern Sondertilgungsrechte inner-halb des Zinsfestschreibungszeitraums eingeräumt werden, verwendete vorformulierte Vertragsbestimmung

"Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvoll-rückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt."

ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wird in einer der kommenden Ausgaben des BB mit einem Kommentar von Scharenberg veröffentlicht.

 

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