BGH : Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung zukünftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Der BGH hat mit Urteil vom 19.1.2016 – XI ZR 388/14 - entschieden: Die von einem Kreditinstitut bei der Vergabe grundpfandrechtlich gesicherter Darlehen an Verbraucher, bei denen den Darlehensnehmern Sondertilgungsrechte inner-halb des Zinsfestschreibungszeitraums eingeräumt werden, verwendete vorformulierte Vertragsbestimmung
"Zukünftige Sondertilgungsrechte werden im Rahmen vorzeitiger Darlehensvoll-rückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt."
ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
Hinweis der Redaktion: Die Entscheidung wird in einer der kommenden Ausgaben des BB mit einem Kommentar von Scharenberg veröffentlicht.