LG München I: Unwirksame Zahlstellenklausel in einer Bürgschaft
Das LG München I hat mit Urteil vom 21.9.2007 - 14HK O 9318/07 - entschieden: Die Zahlstellenklausel in einer von einer Versicherung zugunsten eines Bauauftraggebers zwecks dessen Absicherung von Vorauszahlungen abgegebenen Bürgschaft ist überraschend und daher nicht Vertragsbestandteil, sofern die Versicherung mit dieser Klausel - für den Bürgschaftsgläubiger nicht erkennbar - begehrt, dass dessen Vorauszahlung für Materialeinkauf nicht auf ein Konto der beauftragten GmbH, sondern auf ein Privatkonto des Geschäftsführers der GmbH überwiesen wird.