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Wirtschaftsrecht
18.09.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Unwirksame Vertragsstrafenvereinbarung in AGB des Herausgebers eines Gutscheinblocks (Schlemmerblock)

Mit Urteil vom 31.8.2017 – VII ZR 308/16 – hat der BGH entschieden: Eine Vertragsstrafenvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herausgebers eines Gutscheinblocks (hier: "Schlemmerblock"), die für schuldhaft vorsätzliche Vertragsverstöße von unterschiedlichem Gewicht einen pauschalen Betrag von 2.500 € vorsieht, ist unwirksam, weil sie angesichts des typischerweise geringsten Vertragsverstoßes unverhältnismäßig hoch ist und den Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 VIII ZR 26/15 [BB 2016, 851 m. BB-Komm. Röder/Schimang], NJW 2016, 1230).

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