BGH: Unwirksame Preisanpassungsklausel in Erdgassondervertrag
Der VIII. Zivilsenat hat mit Urteil vom 17.12.2008 - VIII ZR 274/06 - entschieden: Die Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden "Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt.", ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.