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Wirtschaftsrecht
21.04.2015
Wirtschaftsrecht
BGH : Unwirksame Klausel über eine Gewährleistungsbürgschaft in AGB des Bestellers eines Bauvertrags

Mit Urteil vom 26.3.2015 - VII ZR 92/14 - hat der BGH entschieden: a) Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers eines Bauvertrages enthaltene Klausel über eine Gewährleistungsbürgschaft "Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn alle unter die Gewährleistungsfrist fallenden Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können" benachteiligt den Unternehmer unangemessen und ist daher unwirksam.

b) Bei Vereinbarung einer Gewährleistungsbürgschaft als Sicherheit für die vertragsgemäße und mängelfreie Ausführung der Leistungen hat der Besteller regelmäßig nach Ablauf der vereinbarten Frist eine Bürgschaft insoweit freizugeben, als zu diesem Zeit-punkt keine durchsetzbaren Gewährleistungsansprüche bestehen.

 

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