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Wirtschaftsrecht
07.11.2019
Wirtschaftsrecht
BGH: Unwirksame Klausel über Bearbeitungsentgelt für Treuhandauftrag bei Darlehensablösung

Der BGH hat mit Urteil vom 10.9.2019 – XI ZR 7/19 – entschieden: Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Bestimmung

"4. Sonstige Kredite

4.8 Sonstige Entgelte … Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen 100,00 €"

unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

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