BGH: Unwirksame Klausel in AGB für ein Flugprämienprogramm
Der BGH hat mit Urteil vom 28.11.2017 – X ZR 42/16 - entschieden:
a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens für ein Flugprämienprogramm, bei dem die Mitglieder Status- und Prämienmeilen sammeln und dabei verschiedene Statuskategorien („Ivory“, „Silver“, „Gold“, „Platinum“) erringen können, benachteiligen die Klauseln
„Für Ivory-Mitglieder haben Prämienmeilen eine Gültigkeit von 20 Monaten.“
und
„Hat ein Mitglied in einem Zeitraum von 20 Monaten keine die Gültigkeit verlängernden Aktivitäten erbracht, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Prämienmeilen zu streichen.“
die Mitglieder entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind unwirksam.
b) Die Kündigungsklauseln in solchen Teilnahmebedingungen
„Bei Empfang der Karte muss die Gesellschaft die Mitgliedschaft aufheben, woraufhin ein Mit-glied ab Aufhebungsdatum sechs Monate Zeit hat, um alle angesammelten Prämienmeilen einzulösen.“
und
„Wenn die Gesellschaft den Vertrag kündigt, erlöschen alle Status- und Prämienmeilen mit Ablauf von sechs Monaten nach der Benachrichtigung über die Kündigung.“
benachteiligen die Mitglieder entgegen den Geboten von Treu und Glauben auch dann unangemessen und sind unwirksam, wenn Prämienflugtickets längere Zeit ab Ausstellungsdatum gültig bleiben und Prämienmeilen auch gegen andere Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können (Weiterführung von BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 – Xa ZR 37/09, NJW 2010, 2046).