BGH: Unwirksame Entgeltklausel für Basiskonto
Mit Urteil vom 30.6.2020 – XI ZR 119/19 – hat der BGH entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts enthaltene Entgeltklausel für ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegt. Sie ist im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr.1 BGB, §41 Abs. 2 ZKG unwirksam, wenn bei der Bemessung des Entgelts das kontoführende Institut den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umgelegt hat.