LG Nürnberg-Fürth: Unwirksame AGB eines großen Internetkaufhauses
Mit Urteil vom 4.2.2011 - 4 HK O 9301/10 - hat das LG Nürnberg-Fürth entschieden: Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetkaufhauses, wonach jeder Händler dem Kaufhaus die „weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen" gewährt, ist überraschend und daher nach §§ 305c Abs. 1, 307 BGB unwirksam.
(PM LG Nürnberg-Fürth vom 14.7.2011)