OLG Frankfurt: Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 27.7.2011 – 6 W 55/11 – entschieden: Eine AGBKlausel, mit der eine Lieferzeit mit dem Zusatz „in der Regel“ versprochen wird, ist unwirksam.
Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 27.7.2011 – 6 W 55/11 – entschieden: Eine AGBKlausel, mit der eine Lieferzeit mit dem Zusatz „in der Regel“ versprochen wird, ist unwirksam.
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