BGH: Unvererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs wegen Persönlichkeitsverletzung
Der BGH hat mit Urteil vom 29.4.2014 - VI ZR 246/12 - entschieden: Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich.
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