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Wirtschaftsrecht
10.02.2015
Wirtschaftsrecht
BGH: Unvereinbarkeit einer pauschalen Unterwerfungserklärung mit dem Konkretisierungsgebot

Der BGH hat mit Urteil vom 19. 12.2014 - V ZR 82/13 - entschieden: a) Pauschale Unterwerfungserklärungen sind mit dem Konkretisierungsgebot des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unvereinbar.

b) Der Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot führt zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung. Sie kann mit der prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO (Titelgegenklage) geltend gemacht werden.

c) Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung einer Urkunde mit einer Unterwerfungserklärung kann analog § 371 BGB auch verlangt werden, wenn die Unterwerfungserklärung unwirksam und die Zwangsvollstreckung deshalb insgesamt end-gültig unzulässig ist.

 

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