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Wirtschaftsrecht
02.05.2011
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Untersuchung des Marktes für Credit Default Swaps

Die Europäische Kommission hat im Bereich Credit Default Swaps zwei kartellrechtliche Prüfverfahren eingeleitet. Im ersten Verfahren prüft die Kommission, ob 16 Investmentbanken und Markit, der führende Anbieter von Finanzinformationen auf dem CDS‑Markt, verbotene Absprachen getroffen haben und/oder eine marktbeherrschende Stellung innehaben bzw. missbrauchen, um Finanzinformationen über CDS zu kontrollieren. Ein solches Verhalten würde im Falle des Nachweises gegen die Kartellvorschriften der EU verstoßen. Im zweiten Verfahren ermittelt die Kommission gegen neun dieser Banken sowie ICE Clear Europe als führender Clearing-Stelle für CDS. Geprüft werden soll insbesondere, ob die Vorzugssätze, die ICE den neun Banken einräumt, diese an das ICE‑System binden und dadurch andere Wettbewerber benachteiligen. Die Einleitung der Verfahren bedeutet, dass die Kommission diesen Fällen Priorität einräumt

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