R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
08.11.2010
Wirtschaftsrecht
LG München I: Unternehmerische Entscheidung eines AG-Vorstands als außerordentlicher Kündigungsgrund

Das LG München I hat mit Urteil vom 15.10.2010 - 5 HK O 2122/09 - entschieden: Die Geltendmachung des auf Annahmeverzug nach einer außerordentlichen Kündigung gestützten Anspruchs des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft auf Zahlung seiner Vergütung ist im Urkundsprozess statthaft. Eine Druckkündigung des Dienstvertrages ist nur in einer extremen Ausnahmesituation möglich. Ein wichtiger Grund lässt sich insbesondere nicht nur aufgrund von Äußerungen von Mitgliedern der Legislative und der Exekutive ableiten, wenn diese die Beendigung des Vorstandsdienstvertrages verlangen, ohne dass feststeht, ob das Vorstandsmitglied tatsächlich seine Pflichten verletzt hat. Trifft ein Vorstandsmitglied eine unternehmerische Entscheidung wie den Erwerb einer Beteiligung an einer anderen Gesellschaft auf einer nicht hinreichend sicheren Tatsachengrundlage, so kann dies einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellen. Die in § 25 a Abs. 1 KWG enthaltenen Vorgaben muss der Vorstand einer Holding-Gesellschaft auch dann einhalten, wenn diese nicht den aufsichtsrechtlichen Vorgaben unterliegt, weil von der Waiver-Regelung in § 2 a KWG Gebrauch gemacht wurde und eine Tochtergesellschaft das im bankaufsichtsrechtlichen Sinne übergeordnete Kreditinstitut ist.

stats